Psychische Versorgung neu denken!
Psychische Versorgung funktioniert in Österreich an vielen Stellen nicht so, wie sie eigentlich funktionieren sollten. Betroffene warten auf Behandlungsplätze, können sich notwendige Behandlungen teilweise nicht leisten und müssen sich oft selbst durch ein kompliziertes System kämpfen.
Genau deshalb habe ich begonnen, mich nicht nur mit den bestehenden Problemen zu beschäftigen, sondern auch mit der Frage: Wie könnte man es besser machen?
Daraus ist Schritt für Schritt ein eigenes Versorgungskonzept entstanden. Es soll zeigen, wie psychische Versorgung einfacher zugänglich, leistbar und besser aufeinander abgestimmt werden könnte.
Die Grundidee
Die Idee ist eigentlich relativ einfach: Psychische Behandlung sollte genauso selbstverständlich zugänglich sein wie jede andere notwendige medizinische Behandlung.
Betroffene sollten nicht erst herausfinden müssen, welche Berufsgruppe zuständig ist, wo es freie Plätze gibt, welche Kosten übernommen werden und was sie sich überhaupt leisten können. Gleichzeitig brauchen Fachkräfte Rahmenbedingungen, unter denen sie tatsächlich behandeln können, anstatt einen großen Teil ihrer Zeit mit Bürokratie und komplizierten Abrechnungssystemen zu verbringen.
Mein Ansatz versucht deshalb, beide Seiten zusammenzudenken: die Bedürfnisse der Betroffenen und die Erfahrungen der Fachkräfte. Ziel ist kein komplett neues Gesundheitssystem, sondern bestehende Strukturen dort zu verändern, wo Versorgung unnötig kompliziert und teilweise nicht mehr möglich wird.
Die Bausteine des Versorgungskonzeptes
Damit psychische Versorgung tatsächlich funktioniert, reicht es nicht, an einer einzelnen Stelle etwas zu verändern. Zugang, Finanzierung, verfügbare Behandlungsplätze und die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen hängen unmittelbar miteinander zusammen. Das Versorgungskonzept setzt deshalb an mehreren Punkten gleichzeitig an.
PRISMA – Priorität vor Wartezeit
Ein zentraler Bestandteil meines Versorgungskonzepts ist PRISMA. Die Grundidee dahinter ist eigentlich ziemlich simpel: Nicht derjenige, der zuerst auf einer Warteliste landet, sollte automatisch zuerst einen Behandlungsplatz bekommen, sondern derjenige, der ihn am dringendsten braucht.
Dafür soll der Unterstützungsbedarf bereits beim Zugang zur Versorgung nach einheitlichen Kriterien eingeschätzt werden. Entscheidend sind dabei unter anderem die aktuelle psychische Belastung, Einschränkungen im Alltag, eine mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung, drohender Job- oder Wohnungsverlust und bereits in Anspruch genommene Hilfsangebote.
Gleichzeitig soll niemand einfach auf einer Warteliste verschwinden. Psychische Zustände können sich verändern – manchmal auch ziemlich schnell. Deshalb sieht PRISMA regelmäßige Re-Evaluierungen und eine begleitete Wartephase vor. Verschlechtert sich die Situation, muss auch das System darauf reagieren können.
Funktionsweise des PRISMA-Modells
1. Zugang zur Versorgung
Der Zugang zu PRISMA soll möglichst einfach und niederschwellig sein. Betroffene sollen sich direkt an die zentrale Anlaufstelle wenden können, aber auch über Hausärzt:innen, Fachärzt:innen, Krankenhäuser oder andere psychosoziale Einrichtungen dorthin vermittelt werden können. Entscheidend ist, dass nicht mehr jede Person selbst herausfinden muss, welche Stelle zuständig ist und wo sie die passende Unterstützung bekommt.
2. Ersteinschätzung des Unterstützungsbedarfs
Nach der Kontaktaufnahme folgt eine strukturierte und standardisierte Ersteinschätzung. Dabei steht zuerst die aktuelle Situation des Menschen im Mittelpunkt.
Wie stark ist die psychische Belastung? Wie sehr ist der Alltag bereits eingeschränkt? Gibt es eine Selbst- oder Fremdgefährdung? Drohen weitere Folgen, wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung? Gleichzeitig wird erhoben, welche Unterstützungen bereits in Anspruch genommen wurden. So soll ein möglichst realistisches Bild davon entstehen, wie dringend Hilfe benötigt wird und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
3. Priorisierung nach Bedarf (Stufenmodell)
Nach der Ersteinschätzung erfolgt die Zuordnung zu einer von vier Prioritätsstufen. Dabei gilt ein einfaches Grundprinzip: Nicht wer zuerst kommt, wird zuerst behandelt, sondern wer die Unterstützung am Dringendsten benötigt. Die Einstufung erfolgt nach einheitlichen Kriterien und soll dadurch möglichst transparent und nachvollziehbar sein.
Stufe A – AKUT
Sofortige Hilfe bzw. Krisenintervention – verfügbarer Therapieplatz innerhalb weniger Tage
Stufe B – DRINGEND
Starke Einschränkung im Alltag – verfügbarer Therapieplatz innerhalb von 2-4 Wochen
Stufe C – REGULÄR
Deutliche psychische Belastung, aber Alltag noch machbar – Therapieplatz innerhalb von 1-3 Monaten
Stufe D – BEGLEITENDE WARTEPHASE
Betroffene erhalten sofort unterstützende Angebote mit regelmäßiger Neueinschätzung
4. Faire und nachvollziehbare Priorisierung (Punktesystem)
Damit die Einstufung nicht davon abhängt, wer seine Situation am eindringlichsten schildert oder an welche Person man bei der Ersteinschätzung gerät, soll die Priorisierung nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Schwere der aktuellen Beeinträchtigung, bereits erfolgte Behandlungsversuche und die bisherige Wartezeit. Ein Punktesystem soll dabei unterstützen, den tatsächlichen Bedarf möglichst objektiv und nachvollziehbar einzuschätzen.
5. Re-Evaluierung
Psychische Zustände sind nicht statisch und können sich innerhalb kurzer Zeit deutlich verändern. Deshalb soll die einmal festgelegte Prioritätsstufe nicht einfach bestehen bleiben. In festgelegten Abständen erhalten Betroffene die Möglichkeit, ihre aktuelle Situation über eine kurze digitale Selbsteinschätzung erneut anzugeben. Verschlechtert sich der Zustand, wird geprüft, ob eine höhere Priorisierung notwendig ist. So kann das System auf Veränderungen reagieren, anstatt Betroffene über Monate mit einer einmal getroffenen Einstufung auf der Warteliste zu lassen.
6. Vermittlung und Matching
Ein freier Therapieplatz hilft wenig, wenn er fachlich oder organisatorisch nicht zur betroffenen Person passt. Deshalb soll PRISMA nicht nur nach Dringlichkeit vermitteln, sondern auch berücksichtigen, welche Behandlung benötigt wird, wo die Person lebt, welche Sprache sie spricht und welche besonderen Anforderungen bestehen.
Fachkräfte können freie Kapazitäten im System melden und erhalten passende Patient:innen vorgeschlagen. Dabei werden zunächst nur die für die Vermittlung notwendigen anonymisierten Informationen angezeigt. Personenbezogene Daten werden erst dann sichtbar, wenn eine Fachkraft die Behandlung tatsächlich übernehmen möchte.
7. Begleitung während der Wartezeit
Wer nicht sofort einen passenden Behandlungsplatz bekommen kann, soll trotzdem nicht einfach auf einer Warteliste landen und sich selbst überlassen werden. Jede betroffene Person soll innerhalb weniger Tage eine erste Rückmeldung, eine klare Einschätzung der Situation und ein konkretes Unterstützungsangebot erhalten.
Je nach Bedarf können während der Wartezeit beispielsweise Beratungen, Gruppenangebote, Online-Angebote oder Kurzinterventionen genutzt werden. Gemeinsam mit der regelmäßigen Re-Evaluierung soll so verhindert werden, dass Menschen wochen- oder monatelang ohne jegliche Unterstützung auf eine Behandlung warten.
Prävention und Frühintervention
Gute psychische Versorgung sollte nicht erst dann beginnen, wenn Menschen bereits schwer erkrankt oder in einer akuten Krise sind. Je früher psychische Belastungen erkannt und passende Unterstützung angeboten wird, desto größer ist die Chance, einer Verschlechterung oder Chronifizierung entgegenzuwirken.
Deshalb gehören Prävention und Frühintervention für mich genauso zu einer funktionierenden psychischen Versorgung wie Psychotherapie, klinisch-psychologische Behandlung oder psychiatrische Versorgung. Ziel muss sein, Menschen früher zu erreichen – und nicht erst dann zu reagieren, wenn es kaum noch anders geht.
Das ist nicht nur aus menschlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Prävention kostet Geld – keine Frage. Langfristig können dadurch aber Folgekosten durch Krankenstände, Arbeitsausfälle, chronische Erkrankungen oder stationäre Aufenthalte reduziert werden. Ein Teil der Investitionen in Prävention kann sich dadurch langfristig wirtschaftlich wieder auszahlen.
Prävention – bevor aus Belastung Erkrankung wird
Prävention muss dort stattfinden, wo Menschen ihren Alltag verbringen. In Schulen, am Arbeitsplatz, im Gesundheitssystem und möglichst niederschwellig im direkten Lebensumfeld. Dabei geht es nicht darum, jede psychische Belastung zu einer Erkrankung zu erklären, sondern Wissen über psychische Gesundheit zu vermitteln, Warnsignale früher zu erkennen und Unterstützung anzubieten, bevor sich Probleme weiter verschärfen.
- Psychische Gesundheitsbildung in Schulen
- Ausbau der Schulpsychologie
- Programme zur Resilienzförderung
- Betriebliche psychische Gesundheitsförderung und Burn-Out Prävention
- Niederschwellige Beratungsangebote
- Aufklärung und Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen
Frühintervention – handeln, bevor es eskaliert
Prävention kann nicht jede psychische Erkrankung verhindern. Umso wichtiger ist es, möglichst früh zu reagieren, wenn bereits psychische Probleme auftreten. Menschen sollten nicht erst monatelang auf Unterstützung warten müssen, bis sich ihre Situation so weit verschlechtert, dass eine akute Krise entsteht oder sogar ein stationärer Aufenthalt notwendig wird.
Genau hier setzt auch PRISMA an: durch eine frühzeitige Ersteinschätzung, bedarfsgerechte Weitervermittlung und Unterstützung bereits während der Wartezeit. Ziel ist es, notwendige Hilfe so früh wie möglich anzubieten, Chronifizierung möglichst zu verhindern und gleichzeitig die Akut- und Krisenversorgung zu entlasten.
Ambulante Versorgung stärken
Ein großer Teil psychischer Versorgung kann ambulant oder direkt im Lebensumfeld der Betroffenen stattfinden. Dafür braucht es aber ausreichend Angebote, die auch tatsächlich erreichbar sind. Gerade außerhalb größerer Städte darf die Alternative zu fehlender ambulanter Unterstützung nicht irgendwann nur noch die psychiatrische Klinik sein.
Der ambulante Bereich sollte deshalb deutlich ausgebaut und besser miteinander vernetzt werden. Das kann nicht nur Betroffenen ermöglichen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben, sondern langfristig auch stationäre Strukturen entlasten.
- Home Treatment und mobile Teams
- Ausbau und bessere Erreichbarkeit der Krisendienste
- Psychosoziale Beratungsstellen
- Betreute Wohnformen und Übergangswohnen
- Tagesstruktur- und Tagesrehabilitationsangebote
- Multiprofessionele gemeindepsychiatrische Teams
- Ausbau der Peer-Arbeit
- Digitale Kontakt- und Terminmöglichkeiten
- Strukturierte Angehörigenberatung
Bessere Übergänge statt Versorgungslücken
Besonders wichtig sind die Übergänge zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Wer eine psychiatrische oder psychosomatische Einrichtung verlässt, sollte nicht wieder bei null anfangen und selbst herausfinden müssen, wie es weitergeht.
Deshalb braucht es ein verbindlicheres Entlassungsmanagement. Notwendige Nachsorgetermine sollten möglichst bereits vor der Entlassung organisiert und bei Bedarf ambulante Angebote, Home Treatment oder mobile Unterstützung direkt eingebunden werden.
Vollfinanzierte Behandlung
Wer eine medizinisch notwendige psychische Behandlung braucht, sollte nicht zuerst überlegen müssen, ob er sie sich überhaupt leisten kann. Mein langfristiges Ziel ist deshalb eine vollständig finanzierte Versorgung sowohl für Psychotherapie als auch für klinisch-psychologische Behandlung.
Beide Behandlungsformen sollen als eigenständige und gleichwertige Leistungen zur Verfügung stehen. Welche davon im Einzelfall sinnvoll ist, sollte sich nach dem tatsächlichen fachlichen Bedarf richten – und nicht danach, welche Behandlung gerade finanzierbar oder zufällig verfügbar ist.
§133 ASVG weiterentwickeln
Damit dieses Ziel langfristig nicht nur von einzelnen Verträgen, regionalen Modellen oder der jeweiligen Finanzierungssituation abhängt, braucht es aus meiner Sicht auch eine Diskussion über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ein Ansatzpunkt ist § 133 ASVG. Mein Vorschlag ist, die rechtliche Grundlage so weiterzuentwickeln, dass medizinisch notwendige Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung vollständig und ohne Kostenbeteiligung der Versicherten als Sachleistung zur Verfügung stehen und gleichzeitig eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und zeitgerechte Versorgung sichergestellt werden muss.
Warum Vollfinanzierung alleine nicht reicht
Eine gesetzliche Vollfinanzierung alleine schafft allerdings noch keinen einzigen zusätzlichen Behandlungsplatz. Deshalb muss sie mit einem tatsächlichen Ausbau der Versorgungskapazitäten, besseren Rahmenbedingungen für Fachkräfte und einer sinnvolleren Versorgungssteuerung verbunden werden.
Das Ziel ist also nicht einfach nur, bestehende Privatkosten auf die Krankenversicherung zu übertragen, sondern eine Versorgung aufzubauen, in der notwendige Behandlung tatsächlich verfügbar und für Betroffene ohne finanzielle Hürden zugänglich ist.
Rahmenbedingungen für Fachkräfte
Eine bessere psychische Versorgung funktioniert nur, wenn es auch genügend Fachkräfte gibt, die diese Versorgung leisten können – und wenn die Bedingungen dafür stimmen. Mehr Behandlungsplätze zu fordern, ohne gleichzeitig über Honorierung, Arbeitsbedingungen, Bürokratie und Ausbildung zu sprechen, greift deshalb zu kurz.
Ziel muss sein, bestehende Fachkräfte langfristig in der Versorgung zu halten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass ausreichend Nachwuchs nachkommt.
Attraktive Arbeits- und Vertragsbedingungen
Dazu gehören eine angemessene Honorierung, faire Vertragsbedingungen und möglichst wenig unnötiger administrativer Aufwand. Auch bestehende Regelungen – beispielsweise im Umgang mit kurzfristigen Terminausfällen – sollten gemeinsam mit den Berufsgruppen darauf geprüft werden, wo Verbesserungen notwendig sind.
Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
Gleichzeitig müssen wir uns damit beschäftigen, wo die Fachkräfte von morgen herkommen sollen. Ausbildung darf nicht an hohen finanziellen Hürden scheitern und die Zahl der Ausbildungsplätze sollte sich langfristig auch am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren.
Dazu gehören für mich der Ausbau von Ausbildungskapazitäten, die Prüfung von Fördermöglichkeiten für Ausbildung, Supervision und Selbsterfahrung sowie ein leichterer Übergang von der Ausbildung in die tatsächliche Versorgung. Langfristig braucht es eine bedarfsgerechte Ausbildungsplanung, damit Fachkräftemangel nicht immer erst dann Thema wird, wenn er längst da ist.
Peer-Arbeit stärken
Menschen mit eigener Krisen- und Genesungserfahrung bringen eine Perspektive in die psychische Versorgung ein, die Fachwissen alleine nicht ersetzen kann. Sie kennen viele der Ängste, Schwierigkeiten und Hürden nicht nur aus der Theorie, sondern haben sie selbst erlebt.
Peer-Arbeit sollte deshalb nicht als nettes Zusatzangebot betrachtet werden, sondern als fester Bestandteil einer modernen psychosozialen Versorgung. Sie kann Betroffenen Hoffnung und Orientierung geben, den Recovery-Prozess unterstützen und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Betroffenen stärken.
Anerkennung, Ausbildung und faire Bedingungen
Damit Peer-Arbeit diese Rolle tatsächlich übernehmen kann, braucht es aber auch entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu gehören eine österreichweite Anerkennung des Berufsbildes, eine gesetzliche Verankerung, ausreichend Ausbildungsplätze und finanzielle Unterstützung während der Ausbildung.
Langfristig braucht es außerdem klare berufliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Eigene Erfahrung darf nicht bedeuten, dass wertvolle Arbeit weniger wert ist.
Peer-Arbeit breiter einsetzen
Gleichzeitig sehe ich für Peer-Arbeit deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten als bisher. Neben psychiatrischen Stationen, Ambulanzen, psychosozialen Einrichtungen, Krisendiensten oder Reha-Zentren kann gelebte Erfahrung auch dort wertvoll sein, wo Menschen mit psychischen Erkrankungen immer wieder auf Systeme treffen, die ihre Situation verstehen und einschätzen müssen.
- Psychiatrische Stationen und Ambulanzen
- Psychosoziale Zentren und Beratungsstellen
- Home Treatment und mobile Teams
- Krisendienste und Reha-Einrichtungen
- Schulen und Betriebe
- Sozialversicherungsträger
- AMS
- AK und ÖGB
- Antidiskriminierungsstellen
- Öffentlichkeits- und Entstigmatisierungsarbeit
Innovative Behandlungsmöglichkeiten
Medizin und Forschung entwickeln sich ständig weiter – und auch in der Behandlung psychischer Erkrankungen entstehen neue Möglichkeiten. Trotzdem kann es lange dauern, bis innovative Behandlungsmethoden bei den Menschen ankommen, die davon profitieren könnten.
Neue Behandlungsmöglichkeiten sollten deshalb offen geprüft und wissenschaftlich begleitet werden. Wenn Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend belegt sind, sollte auch eine schrittweise Integration in die reguläre Versorgung möglich sein. Dabei geht es nicht darum, bestehende Behandlungen zu ersetzen, sondern das vorhandene Angebot sinnvoll zu erweitern und Betroffenen mehr individuelle Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Beispiele
- tDCS, zb. Flow Neuroscience
- Digitale Gesundheitsanwendungen
- VR-gestützte Therapien
- Teletherapie
- KI-gestützte Unterstützung, wo sie wissenschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann
Voraussetzung muss Evidenz bleiben
Innovation darf dabei aber nicht bedeuten, einfach alles Neue auszuprobieren. Voraussetzung müssen wissenschaftliche Evidenz, klare Qualitätsstandards, Datenschutz, entsprechend geschulte Fachkräfte und eine kontinuierliche Evaluation sein. Neue Behandlungsmethoden sollten ihren Platz dort finden, wo sie nachweislich einen Mehrwert für Betroffene bieten.
Daten, Qualität und Forschung
Gute Versorgungspolitik braucht eine vernünftige Datengrundlage. Wenn wir nicht ausreichend wissen, wie lange Menschen tatsächlich warten, wo Versorgung fehlt, welche Angebote funktionieren und wie sich der Bedarf entwickelt, können wir auch schwer sinnvoll planen.
Deshalb braucht es ein regelmäßiges Monitoring der psychischen Versorgung und einheitliche Qualitäts- und Evaluationskriterien. Neue Versorgungsmodelle sollten wissenschaftlich begleitet und ihre Ergebnisse transparent ausgewertet werden. So können Entscheidungen langfristig stärker danach getroffen werden, was tatsächlich funktioniert und wo Versorgung gebraucht wird.
Was dafür notwendig ist
- Regelmäßige Erhebung von Wartezeiten und Versorgungsbedarf
- Einheitliche Qualitäts- und Evaluationskriterien
- Wissenschaftliche Begleitung neuer Versorgungsmodelle
- Regelmäßige Veröffentlichung von Versorgungsberichten
- Nutzung anonymisierter Versorgungsdaten für Planung und Steuerung
- Ausbau der Versorgungsforschung
- Recovery- und menschenrechtsorientierte Versorgung als Qualitätsprinzip
Vom Konzept in die Praxis
Ein Versorgungskonzept auf Papier verändert erstmal noch gar nichts. Deshalb sollen einzelne Maßnahmen nicht sofort flächendeckend eingeführt, sondern dort, wo es sinnvoll ist, zunächst in einem begrenzten Rahmen erprobt und wissenschaftlich begleitet werden.
Für PRISMA ist deshalb ein Pilotprojekt in Tirol vorgesehen. In einer ausgewählten Region soll geprüft werden, ob eine bedarfsorientierte Priorisierung, frühere Intervention und aktive Begleitung während der Wartezeit tatsächlich zu kürzeren Wartezeiten, besseren Behandlungsergebnissen und einer effizienteren Nutzung vorhandener Ressourcen führen können.
Nicht fertig, sondern ein Ausgangspunkt.
Dieses Versorgungskonzept soll dabei kein fertiger Plan sein, den ich alleine am Schreibtisch entwickelt habe und der anschließend genauso umgesetzt werden muss. Im Gegenteil: Viele Punkte müssen fachlich geprüft, weiterentwickelt und gemeinsam mit den Menschen diskutiert werden, die das Versorgungssystem jeden Tag erleben.
Dazu gehören für mich Betroffene genauso wie Psychotherapeut:innen, klinische Psycholog:innen, Ärzt:innen, Peer-Mitarbeiter:innen, psychosoziale Einrichtungen, Wissenschaft, Sozialversicherung und Politik.
Das Ziel ist nicht, Recht zu haben. Das Ziel ist, gemeinsam herauszufinden, wie wir es besser machen können!
